MPU Gründe

Soll nach dem Ablauf der Sperrfrist der Führerschein erneut beantragt werden, müssen Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Die folgenden Problemfelder nimmt die Fahrerlaubnisbehörde zum Anlass, eine MPU anzuordnen:

1.MPU aufgrund von Alkohol

Bei mehrfachen Auffälligkeiten ab 0,5 Promille Alkohol oder einer Auffälligkeit ab 1,1 bzw. 1,6 Promille wird Ihnen der Führerschein entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Über die Kontrolle des ETG-Wertes sind dabei Rückschlüsse zu Ihrem Trinkverhalten möglich.

2.MPU aufgrund von Punkten

Bei Erreichen eines Punktestandes von 8 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg ist eine Analyse der zugrunde liegenden Delikte notwendig, bevor wir mit Ihnen im Rahmen Ihrer individuellen Vorbereitung in Gießen Strategien für die Zukunft erarbeiten können.

3.MPU aufgrund von Drogen

Wenn der Konsum von Drogen zur Anordnung der MPU geführt, müssen Sie möglichst sofort die für Sie relevanten Abstinenzzeiträume einhalten. Welche das im Einzelnen sind, richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Die Einzelheiten dazu erfahrene Sie im Rahmen unserer Beratung in Gießen.

4.MPU aufgrund von Straftaten

Wurden bestimmte Gewaltstraftaten verübt, kann auch dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Es handelt sich dabei im Regelfall um Taten, bei denen ein impulsives Verhalten gezeigt wurde, das im Widerspruch zu den in der StVO genannten Grundsätzen, nämlich der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie der Vorsicht stehen. Die Fähigkeit, sich im Straßenverkehr an diese Grundsätze zu halten, muss über das MPU-Gutachten nachgewiesen werden.

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